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9 08 2007

Hi Leute,

Wie es aussieht schaut doch ab und zu mal jemand hier rein. Wenn ihr Anregungen zum Blog oder Fragen zum Studium habt, dann schreibt uns ne Mail oder einen Kommentar hier rein. Das müsste eigentlich für jeden möglich sein. Falls nicht, dann schreibt uns ne Mail und wir machen es für jeden möglich. Wir freuen uns insbesondere über Vorschläge zum Inhalt des Blogs, da er sich im Moment noch im Aufbau befindet.

Servus euer Simon





UNI-ABC

2 08 2007

Vorsicht: Zum Wintersemester 07/08 ändern sich einige Begriffe! Die Seite wird demnächst aktualisiert!

Dekan

„Der Dekan ist der Chef einer Fakultät beziehungsweise eines Fachbereichs (…). Er vertritt die Fakultät nach außen und führt deren Geschäfte. Dabei ist er je nach Landeshochschulgesetz unterschiedlich stark an den (…)“ Fachbereichsrat „(…) und dessen Vorgaben gebunden. (…) Der (…)“ Fachbereichsrat „(…) wählt den Dekan aus seiner Mitte zu seinem Vorsitzenden. Nur ein Professor kann Dekan werden, und diese Entscheidung kann auch nicht gegen die Mehrheit der Professoren gefällt werden. Der Stellvertreter des Dekans heißt Prodekan.“
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Fachbereichsrat

„Der (…) Fachbereichsrat ist das entscheidende Kollegialorgan der Fakultät. Der Vorsitzende ist der Dekan.“ Der Fachbereichsrat „(…) entscheidet über alle wichtigen Fragen aus Forschung und Lehre, die die Fakultät im Gesamten betreffen, beispielsweise Studien- und Prüfungsordnungen oder Berufungen. Zur Vorbereitung von Entscheidungen kann (…)“ der Fachbereichsrat „(…) Kommissionen einsetzen.“ Der Fachbereichsrat „(…) wird nach den Prinzipien der Gruppenuniversität bei den Hochschulwahlen von den Angehörigen einer Fakultät gewählt.“
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Fachschaft

„Fachschaften bilden die Basis der Studentenschaften an der Universität. In der Regel schließen sich Studenten eines Faches zusammen, um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten.“ Das bedeutet „(…) sich bei Dozenten für Verbesserungen des Seminarangebots einzusetzen, Evaluationen der Lehre durchzuführen, oder Veranstaltungen für Studienanfänger zu organisieren. Auf der darüberliegenden Ebene von Fakultäten werden Fachschaftsvertretungen bei den Hochschulwahlen gewählt. Fachschaftssprecher vertreten (…) die Studentenschaft im Fachbereichsrat. Über die Fakultäten hinaus werden Fachschaften selten wahrgenommen.“
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Fakultät / Fachbereich

„Die Fakultät ist die organisatorische Grundeinheit der Universitäten. (…) An der Spitze einer Fakultät steht der Dekan.“
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Gruppenuniversität

„Seit den Hochschulreformen in den 70er Jahren muss jede deutsche Hochschule nach dem Prinzip der Gruppenuniversität verwaltet werden, das die Strukturen der Ordinarienuniversität offiziell ablöste. Danach werden die Mitglieder der Universität in vier Gruppen eingeteilt: Professoren, Mittelbau, Studenten und Nichtwissenschaftliches Personal.“
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Hochschulrat

„Der Hochschulrat (…) ist ein Novum in der deutschen Hochschullandschaft, denn zum ersten mal werden Nichtmitglieder der Universität an der Leitung beteiligt. Vorbild für den Hochschulrat ist Amerika, wo ein „Board“ die Funktion eines Aufsichtsrats der Universität übernimmt. Der Hochschulrat soll fünf bis zehn Mitglieder haben, möglichst hochrangige Persönlichkeiten aus verschiedenen Gesellschaftsbereichen. (…) Der Hochschulrat soll Kompetenzen als Intitiativ- und Kontrollinstanz erhalten (…). Die Außensicht des Hochschulrats auf das System Hochschule soll Profilbildung und Wettbewerb ermöglichen.“
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Kanzler

„Der Kanzler ist der Verwaltungs-Chef der Universität. Er sitzt damit an einer wichtigen Schnittstelle zwischen Universität und Staat: Ursprünglich war der Kanzler sogar der direkte Vertreter der Landesregierung an der Hochschule. Der Kanzler unterstützt heute in erster Linie den Rektor und folgt seinen Leitlinien (…)“.
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Kollegialorgane

„Kollegialorgane sind alle Hochschulorgane, die nach dem Prinzip der Gruppenuniversität zusammengesetzt sind (…)“.
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Kommissionen

„An jeder Universität gibt es unzählige Kommissionen. Jedes Kollegialorgan kann zur Vorbereitung einer Entscheidung Kommissionen einsetzen, außerdem existieren an Instituten, Fakultäten und für die ganze Hochschule zahlreiche Kommissionen, die ständig eingerichtet sind (beispielsweise Kommissionen für Haushalt, Hochschulplanung, Lehrerbildung, Ringvorlesung).“
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Mittelbau

„(…) Der akademische Mittelbau steht zwischen den Studenten und den Professoren. Der Begriff bezeichnet Dozenten, die an der Hochschule angestellt oder verbeamtet sind, aber keine Professur besetzen. (…)“
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Präsident

„Der (…) Präsident (…) ist der Chef der gesamten Universität. (…) Er vertritt die Universität nach außen (Repräsentation), ist gleichzeitig aber auch entscheidendes leitendes und ausführendes Organ.“
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Die KU wird durch ein Präsidialkollegium geleitet. Dieses setzt sich aus dem Vorsitzenden, der die Bezeichnung „Präsident“ führt und einem weitern gewählten Mitglied, das die Bezeichnung „Vizepräsident“ führt, und dem Kanzler zusammen. Präsident und Vizepräsiden werden vom erweiterten Senat gewählt. 
(vgl.: KU – Grundordnung 2001)

Senat

„Der Senat ist das entscheidende Kollegialorgan der Gesamtuniversität. Der Vorsitzende ist der Präsident. Der Senat entscheidet in allen Angelegenheiten, die die akademische Selbstverwaltung als Ganzes betreffen. (…) Deshalb werden dem Senat auch die meisten Entscheidungen der Fachbereichsräte zur Überprüfung vorgelegt. (…) Der Senat wird bei den Hochschulwahlen nach den Prinzipien der Gruppenuniversität von allen Angehörigen der Hochschule gewählt. (…) Auf jeden Fall sollen alle Fakultäten angemessen vertreten sein. Wenn es einen Hochschulrat gibt, übernimmt dieser zum Teil Kompetenzen vom Senat.“
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Erweiterter Senat

Dem erweiterten Senat gehören die stimmberechtigten Mitglieder des Senats, die Dekane der einzelnen Fachbereiche sowie weitere Vertreter an. Die Zuständigkeiten des erweiterten Senats regelt das Bayerische Hochschulgesetz.
(vgl.: KU – Grundordnung 2001)

Studentenschaft

„Die Studentenschaft bezeichnet (…) die Gesamtheit der an einer Hochschule eingeschriebenen Studenten.“                                           
(aus: Süddeutsche Zeitung, November 1998)

Studentischer Konvent

Dem studentischen Konvent gehören an: die in den Senat und den erweiterten Senat gewählten Studentenvertreter und vier Studentenvertreter je Fachbereich (diese sind die beiden Stimmberechtigten und die beiden beratenden studentischen Mitglieder des Fachbereichsrats). Der Konvent kümmert sich um grundsätzliche Angelegenheiten wie Satzung, Haushalt und Beiträge der Studentenschaft, Austausch zwischen den Fachschaften und hochschulpolitische Belange aller Studierenden.
(vgl.: KU – Grundordnung 2001)

Studiendekan

Bis auf zwei Ausnahmen wählt jede Fakultät einen Studiendekan. Der Studiendekan ist nicht abwählbar und jedem Studiendekan ist eine Kommission zur Evaluierung der Lehre zugeordnet, an der studentische Mitglieder beteiligt sind.
(vgl.: KU – Grundordnung 2001)





Das Wichtigste für´s Studium auf einen Blick:

2 08 2007
  • Fachschaft

WAS ist das? Alle Studenten eines Studiengangs bilden die Fachschaft. Jeder Jahrgang wählt am Anfang jedes  Semesters zwei Semestersprecher, die sie auf Fachschaftssitzungen vertreten(trotzdem kann aber jeder zu den Sitzungen kommen) und die ihre Kommilitonen über wichtige Ergebnisse der Sitzung informieren. Ausserdem vermitteln die Sprecher zwischen Studenten und Professoren.

  • Fachschaftsbrett

WAS ist das? Hier findet ihr Informationen zur Fachschaft, also z.B. über die letzte Fachschaftssitzung, wichtige Termine der Fachschaft, Aktivitäten, Vorträge, …

Und WO finde ich es? Im Foyer des A-Baus KG I.

  • Prüfungsordnung

WAS ist das? In der Prüfungsordnung ist der Rahmen der Prüfungen vermerkt, d.h. also in welchem Semester welche Prüfung geschrieben wird, wie lange sie dauert, usw.

WO kann ich das nachlesen? Du findest die Prüfungsordnung in der Sommerresidenz, genauer: im Prüfungsamt bei Herrn Spiegl.

  • Anmelden zur Prüfung

WAS bedeutet das? Um an einer Prüfung teilnehmen zu können, musst du dich rechtzeitig dafür einschreiben. Wer nicht eingeschrieben ist, kann nicht mitschreiben.

WO kann ich das machen? In der Sommerresidenz, im Prüfungsamt bei Herrn Spiegl. (Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben, ihr werdet es nicht verpassen!)

  • Praktikumsordner

WAS ist das? Im Laufe eures Studiums werdet ihr ein Praktikum machen. Um sich da zu informieren, welche Stellen eure Vorgänger besucht haben und was euch so interessiert, könnt ihr mal in den Praktikumsordner kucken.

WO finde ich ihn? In der Teilbibliothek II, in der Aula. im Handapparat.

  • Rückmeldung und Studiengebühren

WAS muss ich machen? Um ins jeweils nächste Semester zu kommen, muss man sich rückmelden. Dies passiert mit der rechtzeitigen(!) Überweisung der Studiengebühren automatisch.

WOHIN überweise ich den Betrag und WIEVIEL muss ich bezahlen? Du bekommst von der Uni einen Überweisungsträger mit einem beiliegenden Brief zugeschickt, auf dem genau steht, wohin und wieviel überwiesen werden muss. (Derzeit: 591€/Semester)

Wenn ihr noch weitere Fragen habt, mailt uns oder fragt in der Einführungswoche die Drittsemestler.